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Veranstaltungsreglement KYBURGLAUF

Stand 19. Oktober 2023 - Verein Kyburglauf

  1. Veranstalter des KYBURGLAUF ist der Verein Kyburglauf mit Sitz in Illnau-Effretikon.
     

  2. Die Veranstaltung wird auf den Strecken und in den Kategorien durchgeführt, die unter www.kyburglauf.ch publiziert sind.
     

  3. Die Anmeldung zum Lauf ist endgültig. Bei Abmeldung oder Nichtteilnahme verfällt die Anmeldegebühr.
     

  4. Wer mit der Anmeldung Personendaten bekannt gibt, willigt ein, dass der Veranstalter diese auch zu Marketingzwecken bearbeiten und Dritten weitergeben darf (z. B. für das Zusenden von Prospekten). Als Dritte gelten Partner und Sponsoren. Der Veranstalter verpflichtet sich, Personendaten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz zu bearbeiten. Personenbezogene Daten können von den berechtigten Personen eingesehen werden. Sie können verlangen, dass diese berichtigt oder entfernt werden, soweit dies nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. im Zusammenhang mit Aufbewahrungsvorschriften über die Buchführung) unzulässig ist.
    Wer mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden ist, teilt dies spätestens 14 Tage vor dem Anlass per Mail an info@kyburglauf.ch mit.
     

  5. Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter lehnt jede vertragliche und ausservertragliche Haftung ab.
     

  6. Kann der Lauf aufgrund höherer Gewalt oder Witterung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
     

  7. Die Teilnahme am KYBURGLAUF erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Es wird empfohlen, sich sehr sorgfältig und während längerer Zeit auf den Lauf vorzubereiten und den Gesundheitszustand falls nötig rechtzeitig ärztlich untersuchen zu lassen.
    Wer in der Woche vor dem Lauf an einer fiebrigen Erkrankung litt, soll nicht am Lauf teilnehmen!
     

  8. Der KYBURGLAUF untersteht dem Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Teilnehmenden unterstellen sich mit der Anmeldung den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic. Sie anerkennen die ausschliessliche Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne. Der ordentliche Gerichtsweg ist ausgeschlossen.
     

  9. Die Teilnehmenden stimmen der Verwendung von Film- und Fotomaterial mit ihren Bildern für das Illustrieren von Internetseiten, Ranglisten und anderen Publikationen (z. B. für Flyer, Newsletter, Beiträge in Kundenmagazinen und in Social Media) des Veranstalters und seiner Sponsoren und Partner zu.
     

  10. Den Anordnungen des Veranstalters und seiner Helfer ist Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge (auch Fahrräder) sind nicht zugelassen. Babyjogger sind lediglich beim Erlebnislauf gestattet. Streckenabkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind untersagt. Verstösse gegen das Reglement und Missachtung der Anordnungen des Veranstalters und seiner Helfer können zur Disqualifikation führen. Über die Disqualifikation entscheidet das Schiedsgericht des Veranstalters endgültig.
     

  11. Die Sanitätsposten befinden sich auf den jeweiligen Plänen der Strecken wieder. 
     

  12. Beim Verpflegungsposten Hauptlauf gibt es Wasser, Tee und Sponsor Getränke. Beim Trail wird es neben Sponser Getränke auch Bananen geben. Im Ziel werden Wasser, Tee, Sponsor Getränk für Kinder und Erwachsene und Bouillon abgegeben.
     

  13. Die Startliste ist unter www.kyburglauf.ch abrufbar.
     

  14. Nach dem Lauf sind alle offiziellen Ranglisten von Datasport unter www.kyburglauf.ch (Lauf- Start- und Rangliste) abrufbar.
     

  15. Die schnellsten drei jeder Kategorie (ausser Erlebnislauf) gewinnen einen Naturalpreis. Wer das Ziel erreicht hat, bekommt einen Finisherpreis. Die Teilnehmenden der Schülerrennen erhalten anstelle des Finisherpreis eine Medaille.
     

  16. Über die Auslegung dieses Reglements entscheidet der Veranstalter, bei Entscheidungen betreffend Disqualifikation das Schiedsgericht.

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